Leistungen
Verwilderte Grundstücke herrichten

Vom zugewachsenen Grundstück zur nutzbaren Fläche
Wenn über Jahre nichts gemacht wurde, wird aus einem Garten schnell eine Wildnis. Brombeeren übernehmen die Beete, junge Bäume stehen mitten auf dem Rasen, und irgendwann kommt man nicht einmal mehr bis zur Hecke durch.
Solche Flächen räumen wir komplett. Am Ende steht ein Grundstück, mit dem sich wieder etwas anfangen lässt, ob als Rasen, als Beet oder als Fläche für ein Bauvorhaben.
Was dazugehört
Aufwuchs, Brombeeren und Gestrüpp entfernen
Kleine Bäume und Sträucher roden
Alten Bewuchs und Grasnarbe abfräsen
Wurzelwerk entfernen und den Boden lockern
Fläche einebnen und für Rasen oder Beet vorbereiten
Grünschnitt, Wurzeln und Abraum abfahren
Typische Fälle
Am häufigsten rufen uns Erben an, die ein Grundstück übernommen haben und erst einmal sehen wollen, was überhaupt darunter liegt. Dazu kommen leerstehende Häuser, Flächen, die vor dem Verkauf hergerichtet werden sollen, und Gärten, die nach einer Krankheit oder einem Umzug zu lange sich selbst überlassen waren.
Niemand muss sich dafür rechtfertigen. Das passiert schneller, als man denkt, und ist meist in wenigen Tagen Arbeit wieder in Ordnung.
In zwei Schritten zum Ergebnis
Bei stark zugewachsenen Grundstücken ist es oft sinnvoll, in zwei Schritten vorzugehen. Im ersten Durchgang räumen wir grob: Gestrüpp weg, Wege frei, Sicht schaffen. Erst danach sieht man, was tatsächlich auf der Fläche steht, wo Beete waren, wo Wege liegen und welche Gehölze erhaltenswert sind.
Im zweiten Schritt entscheiden Sie, wie es weitergeht: Rasen ansäen, Beete anlegen, Fläche für einen Verkauf herrichten oder einfach pflegeleicht halten. Diese Reihenfolge spart Geld, weil nichts weggeräumt wird, das Sie später vermisst hätten.
Die richtige Jahreszeit
Für das Roden von Hecken, Gebüschen und ähnlichen Gehölzen gilt in Deutschland eine gesetzliche Schonzeit: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen sie grundsätzlich nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
Das heißt für Sie: Größere Rodungen planen wir am besten für das Winterhalbjahr. Aufwuchs mähen, Brombeeren zurücknehmen und Flächen begehbar machen geht auch im Sommer. Was in Ihrem Fall gilt und ob zusätzlich eine kommunale Baumschutzsatzung greift, klären wir vor Beginn mit Ihnen.
Was mit dem Abraum passiert
Bei verwilderten Flächen ist die Entsorgung oft der größere Teil der Arbeit. Grünschnitt, Wurzelstücke, alte Zaunreste und manchmal auch abgelagerter Unrat müssen ab. Wir nehmen das mit und führen es ordnungsgemäß der Entsorgung zu.
Wenn wir bei der Besichtigung sehen, dass Bauschutt oder Sonderabfall im Spiel ist, sagen wir Ihnen das vorher, damit es im Angebot steht und nicht später als Überraschung auftaucht.
Wo wir arbeiten
Varel und Umkreis von rund 20 Kilometern, unter anderem Bockhorn, Zetel, Jade, Sande, Schortens, Rastede und Wilhelmshaven. Auch dann, wenn Sie selbst weiter weg wohnen und das Grundstück aus der Ferne betreuen.
So läuft es ab
Wir sehen uns die Fläche an und sagen Ihnen ehrlich, was in welchem Umfang machbar ist und was es kostet. Bei stark zugewachsenen Grundstücken lässt sich das aus der Ferne nicht seriös schätzen, deshalb kommen wir vorher vorbei.
Wenn Sie nicht vor Ort sein können, ist das kein Problem. Wir stimmen uns telefonisch oder per WhatsApp ab und schicken Ihnen Bilder vom Zustand und vom Ergebnis.
Was es kostet
Der Aufwand hängt an der Größe der Fläche, an der Höhe und Dichte des Bewuchses, an der Zugänglichkeit für Maschinen und an der Menge, die abgefahren werden muss. Genau deshalb gibt es hier keine Listenpreise.
Sie bekommen nach der Besichtigung ein schriftliches, unverbindliches Angebot. Die Besichtigung ist kostenlos.