
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Gartenservice und Winterdienst
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten zu Leistungen, Gebiet, Ablauf und Kosten gestellt werden.
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ist Ihre nicht dabei, rufen Sie einfach an.
Welche Leistungen bietet Westerhoffs Gartenservice an?
Wir übernehmen Garten- und Grundstücksarbeiten, Pflasterarbeiten, die Wiederinstandsetzung verwilderter Grundstücke und den Winterdienst. Weitere Arbeiten rund um Haus und Grundstück sind nach Absprache möglich.
In welchem Gebiet arbeiten Sie?
Was kostet ein Auftrag?
Übernehmen Sie auch stark verwilderte Grundstücke?
Wie läuft der Winterdienst ab?
Weitere Fragen im Detail
Wie schnell können Sie kommen?
Das hängt von der Jahreszeit und vom Umfang ab. Im Frühjahr und Herbst sind die Wochen meist voll, im Winter geht vieles kurzfristiger. Rufen Sie einfach an, dann sagen wir Ihnen direkt, wann wir Zeit haben, statt Sie hinzuhalten.
Arbeiten Sie auch für Vermieter und Hausverwaltungen?
Ja. Wir betreuen Außenanlagen von Miet- und Mehrfamilienhäusern, halten Zuwege frei und übernehmen den Winterdienst. Was zu tun ist und in welchem Rhythmus, legen wir vorher schriftlich fest, damit es im Streitfall nachvollziehbar ist.
Was passiert mit Grünschnitt und Abraum?
Den nehmen wir mit und führen ihn ordnungsgemäß der Entsorgung zu. Das ist im Angebot enthalten, Sie müssen sich also nicht um Container oder Fahrten zum Wertstoffhof kümmern. Wenn ungewöhnlich viel oder Bauschutt anfällt, sagen wir Ihnen das vorher.
Kostet die Besichtigung etwas?
Nein. Wir sehen uns Ihr Grundstück an, besprechen mit Ihnen, was gemacht werden soll, und machen Ihnen danach ein schriftliches Angebot. Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.
Kann ich einzelne Arbeiten beauftragen oder muss es ein Vertrag sein?
Beides geht. Viele Kunden lassen einmal im Jahr aufräumen, andere geben die Pflege fest ab. Auch beim Winterdienst können Sie zwischen einem Saisonvertrag und einzelnen Einsätzen wählen.
Muss ich beim Termin zu Hause sein?
Nicht unbedingt. Wenn wir wissen, was zu tun ist und wie wir auf das Grundstück kommen, erledigen wir die Arbeit auch in Ihrer Abwesenheit. Auf Wunsch schicken wir Bilder vom Ergebnis, das nutzen vor allem Kunden, die weiter weg wohnen.
Wann ist die beste Zeit für einen Heckenschnitt?
Für einen kräftigen Rückschnitt ist das Winterhalbjahr die richtige Zeit. Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Hecken und Gebüsche nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
Übernehmen Sie die Räumpflicht für meine Gehwege?
Wir übernehmen Räumen und Streuen für Ihre Flächen. Wer rechtlich in der Pflicht steht, regeln die Satzungen der Gemeinde, in der Regel der Anlieger. Was wir wann räumen, halten wir vor der Saison schriftlich fest.
Fällen Sie auch Bäume?
Kleinere Bäume und Sträucher roden wir im Zuge der Grundstücksarbeiten. Bei großen Bäumen kommt es auf Standort, Zustand und Genehmigung an. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir das übernehmen können.
Wie läuft die Abrechnung?
Nach Abschluss der Arbeiten bekommen Sie eine Rechnung über den vereinbarten Umfang. Kommt während der Arbeit etwas dazu, besprechen wir das vorher mit Ihnen, statt es hinterher auf die Rechnung zu setzen.
Weisen Sie Umsatzsteuer aus?
Nein. Der Betrieb ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG, auf den Rechnungen wird deshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist damit der Betrag, den Sie zahlen.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerermäßigung auf den Arbeitsanteil vor. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Rechnung nicht bar bezahlt wird. Ob das in Ihrem Fall greift, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.